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SG Hildesheim, 21.08.2007 - S 12 SF 33/06 |
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- BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R
Widerspruchsverfahren - Gebühren- und Auslagenanspruch - Selbstvertretung - …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.08.2007 - S 12 SF 33/06
Dabei kommt es nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur auf die objektive Schwierigkeit der Rechtssache an und nicht auf die individuelle Rechts- und Sachkenntnis des Widerspruchsführers, weil individuelle Kenntnisse und Erfahrungen des Widerspruchsführers vielfach für das Gericht nicht erkennbar oder jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand feststellbar sind (BSG, Urteil vom 20. November 2001, Aktenzeichen B 1 KR 21/00 R).Die Beurteilung ist nach der Sachlage vorzunehmen, wie sie sich im Zeitpunkt der Erhebung des Widerspruchs dargestellt hat" (BSG, Urteil vom 20. November 2001, Aktenzeichen B 1 KR 21/00 R).
- BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.08.2007 - S 12 SF 33/06
Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu § 80 VwVfG ursprünglich eine restriktive Auffassung vertreten hatte, weil es der Herstellung völliger "Waffengleichheit" zwischen dem rechtsuchenden Bürger und der Behörde in diesem Verfahrensstadium (noch) nicht bedürfe (BVerwGE 61, 100.101), hat es daran in neueren Entscheidungen nicht mehr festgehalten und ausdrücklich betont, diese Auffassung berücksichtige nicht ausreichend die Funktion des Widerspruchsverfahrens, das gerade auch dem Rechtsschutz des Betroffenen dienen solle (so neuerdings Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8/99 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5 m.w.N.). - BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80
Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten - …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.08.2007 - S 12 SF 33/06
Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu § 80 VwVfG ursprünglich eine restriktive Auffassung vertreten hatte, weil es der Herstellung völliger "Waffengleichheit" zwischen dem rechtsuchenden Bürger und der Behörde in diesem Verfahrensstadium (noch) nicht bedürfe (BVerwGE 61, 100.101), hat es daran in neueren Entscheidungen nicht mehr festgehalten und ausdrücklich betont, diese Auffassung berücksichtige nicht ausreichend die Funktion des Widerspruchsverfahrens, das gerade auch dem Rechtsschutz des Betroffenen dienen solle (so neuerdings Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8/99 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 89/01
Erstattung von Vorverfahrenskosten im Sozialrecht; Widerspruchsbescheid als …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.08.2007 - S 12 SF 33/06
Enthält der Widerspruchsbescheid erstmalig eine Beschwer, so kann der Widerspruchsbescheid in entsprechender Anwendung des § 79 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung alleiniger Gegenstand einer Klage sein, ohne dass es zuvor der Durchführung eines Vorverfahrens bedarf (Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. März 2004, Az.: L 3 KA 89/01).